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Revision von Warenhandel vom 02.12.2009 - 15:26
Warenhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hauptzweig des Handels. Warenhandelsbetriebe erzielen ihren Umsatz mit beweglichen Gütern (Waren) im Gegensatz zum Handel mit Grundstücken und Häusern (Immobilienhandel) und zum Handel mit Rechten und Dienstleistungen (z.B. Patentvermittler, Software-Büro).
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