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Teilbereichsorganisation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kompetenzabgrenzung innerhalb organisatorischer Teilbereiche, etwa dem Beschaffungsbereich (Beschaffungsorganisation), dem Fertigungsbereich (Fertigungsorganisation), dem Vertriebs- bzw. Absatzbereich (Vertriebsorganisation), dem Personalbereich (Personalorganisation), dem Forschungsbereich (Forschungsorganisation) und dem Entwicklungsbereich (Entwicklungsorganisation).

    Gegensatz: Organisationsmodell (für die Gesamtunternehmung).

    2. Ausgestaltung: in vertikaler Sicht mehr zentral (Zentralisation) oder mehr dezentral (Dezentralisation) und in horizontaler Sicht eindimensional oder mehrdimensional mit unterschiedlichen Formen von Zentralbereichen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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