Teilbereichsorganisation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Kompetenzabgrenzung innerhalb organisatorischer Teilbereiche, etwa dem Beschaffungsbereich (Beschaffungsorganisation), dem Fertigungsbereich (Fertigungsorganisation), dem Vertriebs- bzw. Absatzbereich (Vertriebsorganisation), dem Personalbereich (Personalorganisation), dem Forschungsbereich (Forschungsorganisation) und dem Entwicklungsbereich (Entwicklungsorganisation).
Gegensatz: Organisationsmodell (für die Gesamtunternehmung).
2. Ausgestaltung: in vertikaler Sicht mehr zentral (Zentralisation) oder mehr dezentral (Dezentralisation) und in horizontaler Sicht eindimensional oder mehrdimensional mit unterschiedlichen Formen von Zentralbereichen.
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