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Tarifausschlussklausel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Differenzierungsklausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den anders oder nicht organisierten Arbeitnehmern bestimmte tarifvertragliche Vergünstigungen vorzuenthalten. Tarifausschlussklauseln sind nach der Rechtsprechung unzulässig. Allerdings wird dies neuerdings wieder kontrovers diskutiert.

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