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Transaktion
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Theorie der Unternehmung:
Eine Transaktion findet dann statt, wenn ein Gut oder eine Dienstleistung über eine technologisch separierbare Schnittstelle transferiert wird. Transaktionen laufen in der Realität nicht ohne Reibungsverluste ab, die als Transaktionskosten bezeichnet werden. Im Rahmen der Transaktionskostenökonomik wird die effiziente institutionelle Einbettung von Transaktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Transaktionskosten analysiert. Eine andere Definition versteht unter einer Transaktion den vertraglich vereinbarten Austausch von Verfügungsrechten. Diese Definition ist jedoch sehr eng, da Transaktionen auch unfreiwillig erfolgen können (z.B. in Form von Diebstahl).
II. Wirtschaftsinformatik:
1. Begriff im Rahmen der Datenbankorganisation (Datenorganisation): Ein Auftrag des Benutzers (d.h. eines Programms oder eines Endbenutzers), der als Ganzes auf Daten eines Datenbanksystems ausgeführt wird, aber aus einer Folge von Teilschritten bestehen kann. Die Transaktion ist ein abgeschlossener Vorgang, der die Datenbank von einem konsistenten Zustand in einen neuen konsistenten Zustand überführt (Datenintegrität).
Beispiel: In einem datenbankgestützten Finanzbuchhaltungssystem Umbuchung von einem Konto auf ein anderes.
2. Steuerung einer Transaktion erfolgt durch einen speziellen TP-Monitor oder einen entsprechenden Mechanismus des Datenbankmanagementsystems. Der Transaktions-Steuerungsmechanismus veranlasst, dass die Transaktion nur dann als Ganzes abgeschlossen wird, wenn alle Einzelschritte erfolgreich durchgeführt wurden, andernfalls wird die Transaktion vollständig zurückgenommen, auch wenn einzelne Schritte bereits durchgeführt wurden. Dies gewährleistet im Teilhaberbetrieb die Datenintegrität.
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