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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Externes Rechnungswesen: 

    Der Einkauf von Waren buchhalterisch in der Finanzbuchhaltung auf dem Wareneinkaufskonto festzuhalten, wenn wirtschaftliches Eigentum (Verfügungsmacht) erlangt ist, also bes. auch dann, wenn die Ware mit einfachem, verlängertem oder erweitertem Eigentumsvorbehalt gekauft oder noch nicht bezahlt ist oder zur Verfügung des Käufers bei Dritten lagert.

    II. Logistik: 

    Organisatorische Einheit mit den Aufgaben:
    (1) Annahme der von außen gelieferten Waren;
    (2) Feststellung, ob die gelieferten Mengen mit Lieferschein und Bestellung übereinstimmen;
    (3) informatorische Erfassung;
    (4) Überprüfung der Qualität.

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