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Saison-Kurzarbeitergeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit für witterungsbedingte Ausfallstunden im Baugewerbe und anderen Wirtschaftszweigen (§§ 101 SGB III).

    2. Vorgängerleistungen: Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld (Winterbauförderung).

    3. Anspruch: Arbeitnehmer bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März).

    4. Ziel: Förderung der ganzjährigen Beschäftigung.

    5. Höhe: analog zum (konjunkturellen) Kurzarbeitergeld.

    6. Finanzierung: aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung.

    7. Ergänzende Leistungen: Mehraufwand-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld für Arbeitnehmer (Wintergeld) sowie für Arbeitgeber die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld (§ 102 SGB III).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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