Zitierfähige Version
unbefugter Firmengebrauch
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
ein nach Handelsrecht (§§ 18–24, 30 HGB, §§ 4, 279 AktG, § 4 GmbHG) oder Markenrecht (Marke, geschäftliche Bezeichnung) nicht erlaubter Gebrauch einer Firma (z.B. auch einer irreführenden Firma oder einer solchen, die Verwechslungsgefahr begründet). Dem in seinen materiellen Rechten Verletzten steht ein Abwehranspruch, bei Verschulden des Verletzers i.Allg. auch ein Schadensersatzanspruch zu; das Registergericht kann auch mit Ordnungsgeldern einschreiten (§ 37 HGB). Unbefugter Firmengebrauch verstößt i.d.R. auch gegen § 12 BGB (Namensrecht).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon