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Verletzter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Haftpflichtrechts für denjenigen, der durch ein Unfallereignis körperlich geschädigt ist; auch die unterhaltsberechtigten Angehörigen eines Getöteten.

    Der Verletzte hat neben zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadenersatz das Recht zur strafrechtlichen Privatklage oder Nebenklage; ggf. rechtzeitige Stellung eines Strafantrages erforderlich.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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