Direkt zum Inhalt

Überseeische Länder und Gebiete

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ÜLG-Staaten; außereuropäische Länder oder Hoheitsgebiete, die mit einem der Mitgliedstaaten der EU „besondere Beziehungen” unterhalten (d.h. ehemalige Kolonien, Treuhandgebiete oder Übersee-Departements). Die Ü.L.u.G. sind gemäß Art. 182 EGV der EU assoziiert (Assoziierungsabkommen); deren wirtschaftliche Entwicklung ist durch die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen untereinander sowie mit der gesamten EU zu fördern.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com