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Überseeische Länder und Gebiete
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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ÜLG-Staaten; außereuropäische Länder oder Hoheitsgebiete, die mit einem der Mitgliedstaaten der EU „besondere Beziehungen” unterhalten (d.h. ehemalige Kolonien, Treuhandgebiete oder Übersee-Departements). Die Ü.L.u.G. sind gemäß Art. 182 EGV der EU assoziiert (Assoziierungsabkommen); deren wirtschaftliche Entwicklung ist durch die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen untereinander sowie mit der gesamten EU zu fördern.
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