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Verleumdung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Strafrecht:
Vergehen gemäß § 187 StGB; die vom Täter wider besseres Wissen aufgestellte oder verbreitete, zur Herabsetzung oder Verächtlichmachung oder Kreditgefährdung eines anderen geeignete unrichtige Tatsachenbehauptung.
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
II. Wettbewerbsrecht:
Zur Geschäftsschädigung geeignete Verleumdung des Erwerbsgeschäftes eines anderen, seiner Person, Waren oder gewerblichen Leistungen. Strafrechtliche Ahndung : Vergehen nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG
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