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Warenausgang

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die Veräußerung von Waren oder deren Entnahme. Buchungssatz bei Barverkauf: Kasse an Warenverkaufskonto und Umsatzsteuerschuld; bei Entnahme: Privatkonto an Entnahme von Gegenständen u. so. Leistungen und Umsatzsteuerschuld. Kundenskonti werden i.d.R. zunächst auf dem Skontokonto (Erlösschmälerungen) gesammelt. Der Warenausgang ist im Rahmen der Buchführungspflicht (§ 238 HGB) aufzuzeichnen; die steuerlichen Aufzeichnungsanforderungen ergeben sich aus § 144 AO.

    Vgl. auch Warenausgangsbuch.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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