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Verprobung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Buchführung
Überprüfung der Richtigkeit der Buchführungsergebnisse mithilfe von prüfungstechnischen Formeln (Verprobungsmethoden), bes. im Verlauf der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung und der steuerlichen Außenprüfung.
Revision
Verprobung kennzeichnet einen Soll-Ist-Vergleich, bei dem einem zu prüfenden Istwert ein aufgrund von Plausibilitätsüberlegungen gewonnener Sollwert gegenübergestellt wird, in der Hoffnung, im Prüfungsstoff vorhandene Auffälligkeiten, ggf. auch potenzielle Fehler, zu entdecken. Die Verprobung dient als Ausgangspunkt für weitere Prüfungsplanungen/-handlungen zur Fehlersuche. Die Sollwerte können sowohl unternehmensinternen (Kennziffern aus anderen Zeiträumen) als auch unternehmensexternen Ursprungs sein (Kennziffern eines anderen Unternehmens; auch (Branchen-)Durchschnittswerte möglich). Methode der indirekten Prüfung.
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