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Revision von Urlaubsbescheinigung vom 15.04.2010 - 10:12
Urlaubsbescheinigung
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Bescheinigung des Arbeitgebers über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub des Arbeitnehmers. Die Urlaubsbescheinigung ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 6 II BUrlG).
Vgl. auch Arbeitspapiere.
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