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Wertsicherungsklausel
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Geldwertsicherungsklausel. 1. Begriff: Klausel in Verträgen, die Sicherung gegen etwaigen Währungsverfall bezweckt (Währungsklausel). Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) grundsätzlich erforderlich.
2. Arten: Goldklausel, Warenpreisklausel, Indexklausel, Festgehaltsklausel.
3. Eine Art der Wertsicherung ist auch der sog. Leistungsvorbehalt, eine Klausel, nach der eine Änderung der Bezugsgröße sich nur mittelbar auf die Geldschuld auswirkt, nämlich Anlass oder Voraussetzung für die Änderung der Leistung aufgrund von Verhandlungen neu festgesetzt werden.
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