Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren vom 18.01.2013 - 12:25
- Revision von uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren vom 05.06.2009 - 15:09
- Revision von uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren vom 18.01.2013 - 12:25
- Revision von uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren vom 18.08.2017 - 16:02
- Revision von uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren vom 16.02.2018 - 15:59
uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren der Teilerhebung mit zufälliger Auswahl der Untersuchungseinheiten (Auswahlverfahren) gemäß einem der beiden einfachen Urnenmodelle. Alle Elemente der Grundgesamtheit haben die gleiche Wahrscheinlichkeit, in die Stichprobe zu gelangen, und alle möglichen Stichproben die gleiche Wahrscheinlichkeit, realisiert zu werden.
Gegensatz: höhere Zufallsstichprobenverfahren.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon