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Zahltag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früher: Tag der Barauszahlung des Lohnes (Lohntüte); heute: Tag der (tarif-)vertraglich vereinbarten bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung.

    1. Für Lohn- und Gehaltsempfänger ist der reguläre monatliche Zahltag der 1., oder der 15. Tag eines Monats, oder der Monatsletzte. Der Arbeitgeber muß sicherstellen, dass die Zahlung zum (tarif-)vertraglich festgelegten Termin auf dem Lohn-/Gehaltskonto des Arbeitnehmers eingeht.

    2. Für Lohnempfänger ggf. auch als Lohnabschlagszahlung u.a. auf den Akkordlohn vereinbart, zur Vereinfachung der Lohnbuchhaltung. Üblich sind hier wöchentliche, zehntägige und vierzehntägige Abschlagszahlungen mit bis zu zweimonatiger Endabrechnung. Die Karenzzeit zwischen Lohnabrechnungsperiode und Zahltag gestattet es der Lohnbuchführung, beispielsweise nicht digital dokumentierte Arbeitszeiten, die sog. Lohnzettel, oder auch nachträgliche Korrekturmeldungen einzupflegen und abzurechnen.

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