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Revision von Verbrechen vom 25.02.2013 - 18:34
Verbrechen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von einem Jahr oder darüber bedrohte Straftat (§ 12 I StGB). Die Strafe ist eine lebenslange oder eine zeitige zwischen einem und 15 Jahren (§ 38 StGB).
Vgl. auch Vergehen.
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