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Währungsrisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    man differenziert das Kursänderungsrisiko, das Swapsatzrisiko und das Erfüllungsrisiko. Das Kursänderungsrisiko entsteht bei Fremdwährungsaktiva, sofern der Wechselkurs der ausländischen Währung sinkt, und bei Fremdwährungspassiva, wenn der Wechselkurs der ausländischen Währung steigt. Voraussetzung für eine Ergebnisbelastung ist das Vorhandensein einer offenen Devisenposition. Als Swapsatzrisiko wird die Gefahr bezeichnet, die aus geschlossenen Devisenpositionen resultiert, bei denen sich die Fälligkeiten der Liefer- und Abnahmeverpflichtungen nicht exakt ausgleichen. Das Swapsatzrisiko wird dabei durch eine unerwartete Änderung des Swapsatzes determiniert. Das Erfüllungsrisiko kennzeichnet die Gefahr, dass die Vertragspartner aus Termingeschäften ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Es umfasst die zusätzlichen Kosten der erneuten Absicherung einer durch den Ausfall eines Vertragspartners verursachten offenen Devisenposition. Das Währungsrisiko kann durch Kurssicherungsgeschäfte neutralisiert werden (Hedging).

    Vgl. auch Erfolgsrisiko, Kurssicherung.

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