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Zahlungskarte
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l. Begriff: Zahlungskarte ist eine Ausweiskarte, die den Inhaber berechtigt, bei den an den Zahlungsverfahren angeschlossenen Vertragsunternehmungen Rechnungen ohne Bargeld zu begleichen.
2. Arten: a) Nach der Liquiditätswirkung für den Karteninhaber: (l) Echte Kreditkarte;
(2) Chargekarte;
(3) Debitkarte;
(4) Wertkarte.
b) Nach dem Einsatzbereich: (l) Internationale Zahlungskarten, z.B. Mastercard, Karten von American Express, Diners Club, Visa;
(2) nationale Zahlungskarten, z.B. Bankkundenkarten (Electronic Cash), Kundenkarten von Handels- und Dienstleistungsunternehmen.
c) Nach dem Speichermedium: (l) Magnetstreifenkarte;
(2) Chipkarte;
(3) Hybridkarte, bei der neben einem Magnetstreifen zusätzlich ein Chip implementiert ist.
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