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Zahlungsvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Zahlungsvertrag nach § 676d-e BGB a.F. war ein Vertrag zwischen Kreditinstituten zur Durchführung einer Überweisung. Der neue Abschnitt zu den Zahlungsdiensten (§§ 675c-676c BGB) konkretisiert diesen Vertrag nicht mehr, so dass er nunmehr als Anwendungsfall eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach § 675 I BGB einzuordnen ist.

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