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Teledienstedatenschutzgesetz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes. Es gilt für den Schutz personenbezogener Daten bei Telediensten im Sinn des Teledienstegesetzes (TDG) und enthält Grundsätze für die Verarbeitung solcher Daten, datenschutzrechtliche Pflichten des Diensteanbieters, Regelungen über die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten sowie ein Auskunftsrecht des Nutzers.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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