Direkt zum Inhalt

Verteilungstermin

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlicher Termin, in dem der Ersteher nach Zuschlag das Bargebot zu zahlen hat. Dieser Betrag (Versteigerungserlös) tritt für die Anspruchsberechtigung anstelle des Grundstücks. Maßgebend für die Verteilung ist Rang der Rechte nach §§ 10 ff. ZVG; dazu Aufstellung des Teilungsplans.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com