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Verbandstarifvertrag
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Tarifvertrag, bei dem als Vertragspartei auf Arbeitgeberseite ein Verband (Berufsverband, Tariffähigkeit) auftritt (§ 2 I TVG). Die Verbände bestimmen, für welche Branchen der Verbandstarifvertrag gilt. Der Verbandstarifvertrag gilt i.d.R. als Flächentarifvertrag für bestimmte Gebiete (Tarifbezirke, Länder, Bundesgebiet), meist entsprechend dem Gebiet der jeweiligen Verbände oder ihrer Untergliederungen.
Anders: Firmentarifvertrag.
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