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Zentralverwaltungswirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zentralplanwirtschaft. 1. Begriff: Wirtschaftsordnung, in der die innerhalb einer Gesellschaft ablaufenden Wirtschaftsprozesse von einer staatlichen Zentralinstanz geplant und koordiniert werden. Im Idealfall ist nur ein Planträger vorhanden.
Gegensatz: Marktwirtschaft, Verkehrswirtschaft.
2. Formen: a) Nach den Konsumentenfreiheiten (Eucken):
(1) Total zentralgeleitete Wirtschaft: Die Konsumenten erhalten ein von der Zentralinstanz individuell eindeutig determiniertes Konsumgutbündel;
(2) zentralgeleitete Wirtschaft mit freiem Konsumguttausch: Die Konsumenten können untereinander die ihnen jeweils zugeteilten Güter nach eigenen Präferenzen austauschen;
(3) zentralgeleitete Wirtschaft mit freier Konsumgutwahl: Die Konsumenten erhalten Berechtigungsscheine bzw. Geldzeichen, mit denen sie nach eigenen Präferenzen staatlich bereitgestellte Konsumgüter auswählen können.
b) Nach Eigentumsform:
(1) Z. mit Privateigentum (Kriegswirtschaft);
(2) Z. mit Gesellschaftseigentum (Rätedemokratie);
(3) Zentralverwaltungswirtschaften mit Staatseigentum (staatssozialistische Zentralplanwirtschaften).
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