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elektronische Patientenakte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Die elektronische Patientenakte ist ein Medium der Informationsspeicherung und Kommunikation. Sie erfasst alle Patientendaten (Diagnosen, Therapieempfehlungen, unverträgliche Medikamente etc.) in elektronischer Form. – 2. Merkmale: Die elektronische Patientenakte ist ein bedeutendes Instrument zur Überwindung der sog. Schnittstellenproblematik im Gesundheitswesen. Mittels ihrer Einführung können Schnittstellen zwischen den einzelnen sektorenübergreifenden und interdisziplinär-fachübergreifenden Akteuren im Gesundheitswesen harmonisiert werden und somit fragmentierte Versorgungsstrukturen aufgehoben werden. Zur Verbesserung der Integration der Gesundheitsversorgung ist eine vernetzte und einheitliche Informationsaufbereitung, -speicherung und -kommunikation ausschlaggebend. Erfasste Patienteninformationen werden in der elektronischen Patientenakte zusammengefasst und sind für jeden legitimierten, am Versorgungsprozess Beteiligten zugänglich. Zudem kann durch die Vorgabe bestimmter Standards zur Informationsaufbereitung und -speicherung gezielt auf die professionelle Praxis einzelner Leistungserbringer eingewirkt werden. Die Prozessqualität kann hierdurch erhöht und letztendlich ein einheitlicher Behandlungsfluss des Patienten gewährleistet werden. Dadurch eröffnet die elektronische Patientenakte die Chance eine Reihe aktueller Herausforderungen gezielt anzugehen. Infolgedessen gewinnt sie im internationalen Umfeld zunehmend an praktischer Relevanz. Es können nicht nur Versorgungsschnittstellen überwunden werden, sondern auch das Versorgungsmanagement chronisch Kranker und Multimorbider durch den ganzheitlichen Ansatz weiter professionalisiert werden.
3. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 soll gemäß § 67 SGB V zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung die papiergebundene Kommunikation unter den Leistungserbringern so bald und so umfassend wie möglich durch die elektronische und maschinell verwertbare Übermittlung von Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen und Behandlungsberichten, die sich auch für eine einrichtungsübergreifende fallbezogene Zusammenarbeit eignet, ersetzt werden. Die Krankenkassen und Leistungserbringer sowie ihre Verbände sollen den Übergang zur elektronischen Kommunikation finanziell unterstützen. Des Weiteren können nach § 68 SGB V die Krankenkassen ihren Versicherten finanzielle Unterstützung bei von Dritten angebotenen Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Gesundheitsdaten gewähren. Näheres ist durch die Satzung der einzelnen Krankenkassen zu regeln.
4. Vorteile: a) Kostenvorteile: Kommunikationsstandards ermöglichen eine aktive Kostensteuerung. Die interne und interorganisatorische Effizienz kann hierdurch gesteigert werden.
b) Qualitätsvorteile: einrichtungsübergreifende Kommunikationslösungen begünstigen einen lückenlosen auf den Patienten abgestimmten Behandlungsfluss und erhöhen somit die Qualität der Behandlung. Den Behandlungsablauf dokumentierende Daten können in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung medizinischer und gesundheitsökonomischer Gesichtspunkte evaluiert werden.
c) Zudem kann durch die transparente Informationsvermittlung das Vertrauen der Beteiligten erhöht werden und gleichzeitig wird eine erhöhte Kontrollmöglichkeit ermöglicht. – 5. Anforderungen: a) technische Integration: Damit die elektronische Patientenakte ihr Potenzial entfalten kann, sind alle an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure über ein elektronisches Netzwerk miteinander verbunden. Eine systematische Planung, Steuerung und Überwachung der Informationseinrichtung ist hierfür unerlässlich. Die Datenübermittlung muss unter strengsten Datenschutzbestimmungen erfolgen. Eine bes. Herausforderung stellt hierbei die ausgesprochene Heterogenität bestehender Informationsarchitekturen dar. Weitere Herausforderungen ergeben sich durch den Anspruch der eindeutigen Patientenidentifikation und dessen Behandlungsdokumentation auf Lebenszeit.
b) Organisatorische Integration: Neben der technischen Integration erfordert die Einrichtung einrichtungsübergreifender Informationsarchitekturen organisatorische Maßnahmen. Es stellt sich die Frage nach der inhaltlichen und infrastrukturellen Verantwortlichkeit für die Informationsarchitekturen; hierbei sind die Einzelinteressen der Akteure zu berücksichtigen und Insellösungen zu vermeiden.
6. Entwicklungstendenzen: Es gibt eine Vielzahl von Initiativen, die eine Standardisierung der intersektoralen Kommunikation zum Ziel haben. Beispiele sind die Clinical Document Architecture (CDA) von HL7, das IHE Cross-enterprise Document Sharing (IHE XDS) oder das EHRcom bzw. der CEN prEN 13606 Standard (CEN). Das Potenzial der elektronischen Patientenakte kann letztlich nur vollends zur Entfaltung kommen, wenn sich regionale Standards durchsetzen und Insellösungen vermieden werden.
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