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Entzug der Freistellung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Befugnis der Kartellbehörde zum Entzug des Rechtsvorteils einer Gruppenfreistellungsverordnung für ein bestimmtes Gebiet im Inland, falls die Vereinbarung, der Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder die aufeinander abgestimmte Verhaltensweise in diesem Gebiet die Freistellungsvoraussetzungen des § 2 I GWB bzw. des Art. 81 III EGV nicht erfüllt (§ 32d GWB). Voraussetzung ist, dass das betreffende Gebiet einen gesonderten räumlichen Markt darstellt.

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