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Entzug der Freistellung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Befugnis der Kartellbehörde zum Entzug des Rechtsvorteils einer Gruppenfreistellungsverordnung für ein bestimmtes Gebiet im Inland, falls die Vereinbarung, der Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder die aufeinander abgestimmte Verhaltensweise in diesem Gebiet die Freistellungsvoraussetzungen des § 2 I GWB bzw. des Art. 101 III AEUV nicht erfüllen (§ 32d GWB). Voraussetzung ist, dass das betreffende Gebiet einen gesonderten räumlichen Markt darstellt.
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