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Preisautonomie
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Preisunabhängigkeit; Unabhängigkeit des Absatzes eines Gutes vom Preis eines anderen Gutes und seinem Anbieter, sodass das betrachtete Gut im Falle einer totalen Preisautonomie im gesamten relevanten Preisbereich (vom Nullpreis bis zum Prohibitivpreis) oder bei partieller Preisautonomie zumindest in einem begrenzten Preisbereich eine Kreuzpreiselastizität von Null aufweist und jede mögliche oder eine begrenzte Preisdifferenz auf einem Markt keine Binnenfluktuation auslöst.
Beispiele: (1) Total preisunabhängig ist ex definitione das in einem einfachen Monopol angebotene Gut und damit auch sein Alleinanbieter.
(2) Eine partielle Konkurrenzpreisunabhägigkeit in Form eines sog. autonomen Preisintervalls liegt bei der doppelt geknickten Preisabsatzkurve (Preisabsatzfunktion, polypolistische Preisbildung) Gutenbergs vor, da hier (bei gegebenem Konkurrenzpreis) durch eine alleinige Preisvariation zwischen den beiden Knickstellen und den dazugehörigen Grenzpreisen aufgrund der Präferenzbindung der Nachfrager keine Binnenfluktuation ausgelöst wird.
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