Direkt zum Inhalt

Ablaufleistung/ Tilgungsersatz

Definition: Was ist "Ablaufleistung/Tilgungsersatz"?

Die Ablaufleistung ist ein Geldbetrag, welcher einer lebensversicherten Person bei Vertragsende ausbezahlt wird. Die Höhe dieser Ablaufleistung hängt von der Vertragslaufzeit, der Höhe der regelmäßig eingezahlten Beiträge, der Kostensituation aufseiten des Versicherers und dessen Geschick bei der Kapitalanlage ab.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Ablaufleistung ist ein Geldbetrag, welcher einer lebensversicherten Person bei Vertragsende ausbezahlt wird. Die Höhe dieser Ablaufleistung hängt von der Vertragslaufzeit, der Höhe der regelmäßig eingezahlten Beiträge, der Kostensituation aufseiten des Versicherers und dessen Geschick bei der Kapitalanlage ab. Die Ablaufleistung setzt sich aus der Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung zusammen. Das sind die Erträge, die die Versicherungsgesellschaften über die Garantieverzinsung hinaus bei der Kapitalanlage erwirtschaften.

    Bei Darlehen mit Tilgungsaussetzung durch Lebensversicherung ist zu berücksichtigen, dass die Überschussbeteiligung keine auf den Endzeitpunkt festzulegende Größe ist. Im Idealfall sollte die Versicherungssumme zur Ablösung des Darlehens herangezogen werden und die Überschussbeteiligung zur Laufzeitverkürzung dienen. Entscheidend sind möglicherweise die Anlagepolitik der Gesellschaft und die Entwicklung der Risikoanteile.

    Die jüngste Finanzkrise hat darüber hinaus gezeigt, dass selbst konservativste Anlageformen Risiken beinhalten und auch der Garantiezins nur bedingte Sicherheit bietet. Hinzu kommt, dass mit aus Kreditnehmersicht eigentlich positiv zu bewertenden lang andauernden Niedrigzinsphasen natürlich auch niedrige Kapitalmarktzinsen einhergehen und die Lebensversicherungen möglicherweise bei weitem nicht mehr die ursprünglich prognostizierten Überschüsse erwirtschaften, sodass dies zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Ablaufleistung haben wird.

    Es ist daher sinnvoll, bereits frühzeitig eine Vereinbarung mit dem Kreditgeber für den Fall zu treffen, dass die Ablaufleistung nicht ausreichen wird den Gesamtkredit zu tilgen. Üblich ist in solchen Fällen die problemlose Weiterfinanzierung des verbleibenden Restkredites (der Finanzierungslücke).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com