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Anschaffung einer Wohnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein auf den Erwerb von Eigentum an einer Immobilie gerichtetes entgeltliches Rechtsgeschäft. Die Art des Erwerbes (Zuschlag, notarieller Kaufvertrag, Tausch) ist dabei nicht entscheidend. Nur die entgeltliche Anschaffung bewirkt die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Im Gegensatz dazu ist der Erwerb durch Schenkung oder Erbschaft keine Anschaffung.

    Der Anspruchsberechtigte einer steuerlichen Förderung oder einer Eigenheimzulage schafft eine Wohnung an, wenn er sie entgeltlich erwirbt. Eine mittelbare Grundstücksschenkung führt zu einem unentgeltlichen Erwerb. Wird ein im Miteigentum stehendes Gebäudes in Eigentumswohnungen umgewandelt, an denen die bisherigen Miteigentümer jeweils Alleineigentum erwerben, liegt keine Anschaffung einer Wohnung im Sinne des § 2 EigZulG vor.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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