Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bodenwertermittlung vom 27.07.2012 - 11:38
Bodenwertermittlung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 16 Beleihungswertermittlungsverordnung) sind Erhebungen anzustellen über:
- die örtliche Lage, die Größe und den Zuschnitt des Grundstücks,
- die Art und das Maß der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und die tatsächliche Nutzung,
- die Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
- die wichtigsten wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
- die Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
- die noch anfallenden Erschließungsbeiträge,
- vorhandene Richtwerte und Vergleichspreise.
Der Bodenwert ist nach Quadratmetern der Grundstücksfläche anzusetzen. Bei der Bodenwertermittlung darf keine höherwertige Nutzung als zulässig zugrunde gelegt werden.
Vgl. auch Richtwertkarte.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon