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Kombikredit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Von Bausparkassen angebotene Finanzierungsform, die aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen, mit dem die Bausparkasse die Bausparsumme vorfinanziert, besteht. Bis zur Zuteilung zahlt der Kreditnehmer Zinsen für den Vorfinanzierungskredit (Vorausdarlehen) und Ansparraten für den Bausparvertrag. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt wird, löst der Kreditnehmer das Vorausdarlehen mit der Bausparsumme ab und zahlt danach die Raten für das Bauspardarlehen. Der Zinssatz für das Vorausdarlehen wird i.d.R. bis zur Zuteilung des Bausparvertrages festgeschrieben. Da auch der Zinssatz für das Bauspardarlehen feststeht, können Bausparkassen mit Kombikrediten feste Zinsen für Laufzeiten bis über 30 Jahre anbieten. Bei den Geschäftsbanken wird diese Finanzierungsform als Bankvorausdarlehen bezeichnet.
Vgl. auch Konstantmodell.
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