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Modernisierung von Altbauten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Modernisierung von Altbauten unterliegt seit dem Wirksamwerden der Energieeinsparverordnung 2009 bes. Erfordernissen:
- bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster) werden die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent verschärft,
- nach Sanierung muss der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent weniger sein und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als bisher,
- Nachtstromspeicherheizungen müssen mit Übergangsfristen ausgetauscht werden.
Vgl. auch Nachrüstungspflicht in Altbauten.
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