Zitierfähige Version
Nutzungsentschädigung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Wenn jemand ein Grundstück oder eine Wohnung nutzt, ohne Pächter oder Mieter zu sein, kann der Eigentümer eine Nutzungsentschädigung fordern. Kommt bspw. ein Mieter seiner Rückgabepflicht bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht nach, nutzt er also den bisherigen Mietgegenstand ohne vertragliche Grundlage weiter, so hat er für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung zu leisten. Unterste Grenze derselben ist die Höhe der bisherigen Miete. Vorenthalten sind die Räume dann, wenn der Mieter nicht auszieht und dies dem Willen des Vermieters widerspricht. Eine vergleichbare Situation ist gegeben, wenn nach einem rechtskräftigen Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren der bisherige Eigentümer nicht auszieht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon