Rückgabepflicht bei Beendigung des Mietverhältnisses
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache zurückzugeben (§ 546 I BGB). Das Mietverhältnis muss also beendet sein. Nach dem Wortlaut des Gesetzes hat der Mieter nach Beendigung zu räumen. Die Mieträume müssen also nicht am letzten Tag der Mietzeit zurückgegeben werden, sondern am nächstfolgenden Tag. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so ist der nächste Werktag maßgebend.
Vgl. auch Nutzungsentschädigung.
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Objektart
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Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Rückgabepflicht bei Beendigung des Mietverhältnisses
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