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Revision von Sollzinsbindungsfrist vom 03.05.2011 - 16:32

Sollzinsbindungsfrist

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    Bei Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz beginnt der Zeitraum der ersten Sollzinsbindung mit dem Datum der Unterzeichnung des Darlehensvertrages durch das Kreditinstitut bzw. zum Auszahlungstermin, falls ein solcher vereinbart ist und endet am letzten Tag des Monats, in dem die Sollzinsbindung ausläuft. Das Kreditinstitut wird dem Darlehensnehmer rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Angebot über einen neuen gebundenen Sollzinssatz und einen neuen Zeitraum für die Sollzinsbindung unterbreiten.

    Vgl. auch Sondertilgung, Zeitraum der Sollzinsbindung.

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