Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Sollzinsbindungsfrist vom 27.07.2012 - 11:38

Sollzinsbindungsfrist

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz beginnt der Zeitraum der ersten Sollzinsbindung mit dem Datum der Unterzeichnung des Darlehensvertrages durch das Kreditinstitut bzw. zum Auszahlungstermin, falls ein solcher vereinbart ist und endet am letzten Tag des Monats, in dem die Sollzinsbindung ausläuft. Das Kreditinstitut wird dem Darlehensnehmer rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Angebot über einen neuen gebundenen Sollzinssatz und einen neuen Zeitraum für die Sollzinsbindung unterbreiten.

    Vgl. auch Sondertilgung, Zeitraum der Sollzinsbindung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com