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Trade Facilitation Agreement
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Abk. TFA; 1. Begriff: Handelsabkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Handelsvereinfachungen aus dem Bali-Paket im Dezember 2013, das nach zehnjähriger Verhandlung als Durchbruch des Ringens über Vereinfachungen des Welthandels (Multilateralismus) angesehen wird.
2. Ziel: Das Ziel des TFA ist eine Beschleunigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch die Verhinderung und den Abbau von Bürokratie an der Grenze, der Veröffentlichung von Entscheidungen und Vorab-Informationen sowie der Veröffentlichung aller erforderlichen Vorschriften und Regelungen z. B. im Internet.
3. Inkrafttreten: Das TFA tritt in Kraft, wenn zwei Drittel der WTO-Vertragsstaaten das TFA ratifiziert haben. Da seit 2016 164 Vertragsparteien Mitgliedstaaten der WTO sind, müssen 109 WTO-Vertragsparteien das TFA ratifizieren. Im Oktober 2016 hatten 94 WTO-Vertragsparteien das TFA ratifiziert.
4. Inhalt: Das TFA besteht aus 24 Artikeln und verpflichtet die WTO-Vertragsparteien zum Abbau von Handelshemmnissen, der Verbreitung von Entscheidungen und Vorab-Informationen sowie zur Veröffentlichung von Vorschriften. Viele Inhalte sind bereits im eigentlichen Vertragstext des GATT 1994 in den Artikeln V, VIII und X GATT enthalten und werden klarer gefasst.
5. Umsetzung: Die Umsetzung des TFA liegt in den Händen der WTO-Vertragsstaaten. Sie wird von der WTO, der UNCTAD, der Weltbank und der Weltzollorganisation (WZO) und anderen internationalen Organisationen finanziell und praktisch unterstützt.
6. Wirtschaftliche Prognosen: Nach Informationen der WTO kann die Umsetzung des WTO den Umfang der Warenexporte weltweit pro Jahr um bis zu eine Billion Dollar (917 Mrd Euro) erhöhen.
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