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Revision von Abnehmerverwarnung vom 08.06.2009 - 11:38
Abnehmerverwarnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
scharfe Form der Verwarnung, durch die der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts die Abnehmer schutzrechtsverletzender Gegenstände unter Androhung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor dem Bezug vom Verletzer warnt. Unberechtigte Abnehmerverwarnung ist Behinderungswettbewerb (§ 4 Nr. 10 UWG), zu weiteren Rechtsfolgen Verwarnung.

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