Direkt zum Inhalt

Abnehmerverwarnung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    scharfe Form der Verwarnung, durch die der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts die Abnehmer schutzrechtsverletzender Gegenstände unter Androhung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor dem Bezug vom Verletzer warnt. Unberechtigte Abnehmerverwarnung ist Behinderungswettbewerb (§ 4 Nr. 10 UWG), zu weiteren Rechtsfolgen Verwarnung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com