Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Absatzeinzelkosten vom 14.02.2018 - 17:46

Absatzeinzelkosten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: a) I.w.S.: Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen (z.B. Kunden, Absatzgebieten) direkt zurechnen lassen.

    b) I.e.S.: Kosten, die für einzelne Absatz- (Verkaufs-)vorgänge (z.B. Ausgangsfrachten, Versandverpackung) direkt erfassbar sind.

    2. Merkmale: Traditionelle Kostenrechnungen weisen nur sehr wenige Absatzkosten als Einzelkosten aus (Sondereinzelkosten des Vertriebs).

    Gegensatz: Absatzgemeinkosten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com