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Revision von Absatzeinzelkosten vom 05.06.2009 - 12:59

Absatzeinzelkosten

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    1. Begriff: a) I.w.S.: Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen (z.B. Kunden, Absatzgebieten) direkt zurechnen lassen.

    b) I.e.S.: Kosten, die für einzelne Absatz- (Verkaufs-)vorgänge (z.B. Ausgangsfrachten, Versandverpackung) direkt erfassbar sind. –  2. Merkmale: Traditionelle Kostenrechnungen weisen nur sehr wenige Absatzkosten als Einzelkosten aus (Sondereinzelkosten des Vertriebs).

    Gegensatz: Absatzgemeinkosten.

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