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Absatzplan

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Ausgangspunkt betrieblicher Planung, mit dem meist alle anderen Planungen (Kapazitäts- und Investitionsplanung, Produktions- und Beschaffungsplanung, Finanzplanung) verknüpft sind. Der Absatzplan entsteht aus einer Aufstellung der erwarteten Waren- bzw. Dienstleistungsverkäufe. Der Absatzplan wird mengen- und wertmäßig geführt und ist je nach Bedarf nach Absatzperioden, Absatzräumen und Warengruppen unterteilt.

    2. Arten: a) Langfristiger Absatzplan: maßgeblich für die Kapazitätsdimensionierung bei Betriebsgründung und -erweiterung, also Grundlage für den Investitionsplan. Da die Verwirklichung dieses Absatzplans durch Marktschwankungen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind seine Daten nur als Richtgrößen zu verwenden.

    b) kurzfristiger Absatzplan: bestimmend für Umfang und zeitliche Verteilung der Produktion sowie für die kurzfristige Finanzplanung und Budgetierung.

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