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Revision von Abteilungskostenrechnung vom 05.06.2009 - 12:59

Abteilungskostenrechnung

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    Teilgebiet der Kostenrechnung, das die Gesamtkosten des Unternehmens den einzelnen betrieblichen Abteilungen zuordnet.

    1. Zweck: Abteilungskostenrechnungen sollen deutlich machen, welche Stelle im Unternehmen welche Kosten disponiert hat und damit für welche Beträge verantwortlich ist; sie dienen primär der Kostenkontrolle.

    2. Grundlage: Abteilungskostenrechnungen können sich im Wesentlichen auf die Kostenstellenrechnung stützen; allerdings müssen die Produkteinzelkosten, die üblicherweise direkt der Kostenträgerrechnung zugewiesen werden, auf die Kostenstellen verrechnet werden, in denen der Faktorverbrauch erfolgte.

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