Abteilungskostenrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilgebiet der Kostenrechnung, das die Gesamtkosten des Unternehmens den einzelnen betrieblichen Abteilungen zuordnet.
1. Zweck: Abteilungskostenrechnungen sollen deutlich machen, welche Stelle im Unternehmen welche Kosten disponiert hat und damit für welche Beträge verantwortlich ist; sie dienen primär der Kostenkontrolle.
2. Grundlage: Abteilungskostenrechnungen können sich im Wesentlichen auf die Kostenstellenrechnung stützen; allerdings müssen die Produkteinzelkosten, die üblicherweise direkt der Kostenträgerrechnung zugewiesen werden, auf die Kostenstellen verrechnet werden, in denen der Faktorverbrauch erfolgte.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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