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Abwägungsklausel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wettbewerbsrechtliche Klausel (vgl. § 36 I 2. Halbsatz GWB), die für fusionierende Unternehmen die Möglichkeit schafft, einer drohenden Untersagung eines Zusammenschlusses zu entgehen.Voraussetzung ist, dass durch den Zusammenschluss auf einem anderen Markt Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten, die die Nachteile der Marktbeherrschung auf dem durch den Zusammenschluss direkt betroffenen Markt überwiegen. Auf diesem Wege wird der Kartellbehörde in begrenztem Umfang eine Abwägung wettbewerblicher Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses ermöglicht.

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