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Revision von AEUV vom 28.07.2009 - 10:06
AEUV
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; durch den Vertrag von Lissabon erfolgte Umbenennung des Vertrag über die Europäische Gemeinschaft (EGV). Alle Artikel des EGV werden mit dem AEUV neu nummeriert und ggf. neu gefasst.
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