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Revision von AEUV vom 19.02.2018 - 16:00
AEUV
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; durch den Vertrag von Lissabon erfolgte Umbenennung des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft (EGV). Alle Art. des EGV werden mit dem AEUV neu nummeriert und ggf. neu gefasst. Die Europäische Gemeinschaft hat mit Wirkung vom 1.12.2009 ihre Rechtspersönlichkeit verloren und ist endgültig in der EU aufgegangen, die gleichzeitig Rechtspersönlichkeit gewonnen hat.
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