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Agentur für Arbeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Jobcenter; 1. Begriff: örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.

    2. Aufgaben: Die ehemaligen ca. 180 Arbeitsämter (bis 31.12.2003) wurden im Rahmen der Hartz-Gesetze reformiert und zu Jobcentern für „alle arbeitsmarktbezogenen Dienstleistungen“ umgestaltet. Diese Einrichtungen, die eine neue Organisationsstruktur mit veränderten Formen der internen Arbeitsteilung haben, dienen als erste Anlauf- und Weiterleitungsstelle für Arbeitssuchende und Unternehmen und bieten umfassende Leistungen ganzheitlich an. Sie koordinieren nicht nur Angebot und Nachfrage auf lokalen und regionalen Arbeitsmärkten, sondern übernehmen auch weitere Aufgaben, u.a. Zuständigkeiten der Sozialämter. Dadurch erfolgt eine Verlagerung von Kompetenzen auf die Jobcenter (One-Stop-Shop). Mit der Einrichtung von Kundenzentren werden die Aufgabenbereiche Beratung und Vermittlung sowie Leistung getrennt. Die Dezentralisierung auf kommunaler Ebene verfolgt das Ziel größerer Nähe zu Arbeitssuchenden und Betrieben. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende können Arbeitsgemeinschaften zwischen den örtlichen Agenturen für Arbeit und den zuständigen kommunalen Trägern zum Zwecke der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung gebildet werden (Art. 91e GG).

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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